Ratgeber
- Steuer auf den Gewinn: drei Paragrafen und zwei Freigrenzen
§ 22 Nummer 3 EStG zieht seine Freigrenze bei 256 Euro im Kalenderjahr, § 23 Absatz 3 bei 1 000 Euro. Beide Zahlen stehen im Gesetz, und keine von beiden beantwortet die Frage allein.
