- Bearbeitung
- bis 3 Tage Kl. 8.1
- Grenze für die Auszahlung
- ab 50.000 USDT in Raten Kl. 8.8
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Curaçao Gaming Authority
- Kryptowährungen
- 90
Steuern auf Krypto-Casino-Gewinne: zwei getrennte Fragen
Der Fiskus
Der Spielgewinn und die Münze, in der er ausgezahlt wird, werden steuerlich völlig verschieden behandelt. Wer beides in einen Topf wirft, rechnet an § 23 EStG vorbei.

Was die Anbieter selbst über den Weg des Geldes schreiben: Bearbeitungsfrist, Grenze für die Auszahlung, Wortlaut zur Identitätsprüfung und Lizenz. Hinter jeder Zahl steht die Klausel, aus der sie stammt. Wo ein Feld leer bleibt, hat der Anbieter dazu nichts veröffentlicht, und das ist kein Nullwert.
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 1.000.000 USDT pro Woche Kl. 6.10
- Vor der ID-Prüfung
- 2.500 EUR
- Lizenz
- Curaçao Gaming Authority
- Kryptowährungen
- nicht gelesen
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 100.000 USD pro Woche Kl. 9.6
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Curaçao Gaming Authority
- Kryptowährungen
- 12
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 15.000 EUR pro Monat Kl. 11.8
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Anjouan Gaming Board Lizenz schließt DE aus
- Kryptowährungen
- 10
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 7.500 EUR pro Woche Kl. 12
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Anjouan Gaming Board Lizenz schließt DE aus
- Kryptowährungen
- 7
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 20.000 EUR pro Monat Kl. Section 11
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Antillephone N.V.
- Kryptowährungen
- 5
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 500.000 EUR pro Monat Kl. 9.6
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Anjouan Gaming Board Lizenz schließt DE aus
- Kryptowährungen
- nicht gelesen
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- nicht veröffentlicht
- Vor der ID-Prüfung
- 2.000 USDT
- Lizenz
- Anjouan Gaming Board Lizenz schließt DE aus
- Kryptowährungen
- nicht gelesen
- Bearbeitung
- nicht veröffentlicht
- Grenze für die Auszahlung
- 10.000 EUR pro Woche Kl. 8
- Vor der ID-Prüfung
- nach Ermessen
- Lizenz
- Curaçao Gaming Authority
- Kryptowährungen
- nicht gelesen
Zwei Vorgänge, zwei Regeln
Zwischen dem Klick auf den Auszahlungsknopf und dem Euro auf dem Girokonto liegen zwei getrennte Vorgänge, und das deutsche Steuerrecht behandelt sie unterschiedlich.
Der erste Vorgang ist der Spielgewinn. Der zweite ist der Verkauf oder Tausch der Kryptowährung, in der dieser Gewinn ausgezahlt wurde. Wer beides als eine Sache betrachtet, kommt zu Aussagen wie „Casinogewinne sind steuerfrei“ und übersieht dabei genau den Teil, der auf einer Krypto-Auszahlung überhaupt erst entsteht.
Der Spielgewinn
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Ein Gewinn aus einem Glücksspiel gehört bei einem Privatspieler üblicherweise in keine davon: er ist kein Arbeitslohn, kein Gewerbeertrag und keine Kapitalanlage, sondern ein Zufallsertrag. Deshalb steht auf vielen Seiten der Satz, Glücksspielgewinne seien in Deutschland steuerfrei.
Der Satz stimmt für den Regelfall und hat einen Rand. Wer planmäßig, mit Organisation und Gewinnerzielungsabsicht spielt, kann in die Nähe einer gewerblichen Tätigkeit geraten; die Rechtsprechung hat das für einzelne Spielformen so entschieden. Wo genau dieser Rand verläuft, entscheidet das Finanzamt am Einzelfall.
Zu unterscheiden davon ist die Steuer, die der Staat beim Anbieter erhebt. Für erlaubte virtuelle Automatenspiele fällt sie auf den Einsatz an, und Schuldner ist der Erlaubnisinhaber. Anbieter außerhalb der deutschen Erlaubnis stehen außerhalb dieser Pflicht, was die Rechtslage näher beschreibt.
Die Münze
Hier liegt der Teil, den ein Krypto Casino gegenüber einem gewöhnlichen Anbieter zusätzlich erzeugt. Ausgezahlt wird in Bitcoin, Ether oder USDT. Diese Münze liegt danach in einer Wallet, und irgendwann wird sie verkauft, getauscht oder ausgegeben.
§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG erfasst Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Kryptowährungen werden von der Finanzverwaltung als solche anderen Wirtschaftsgüter behandelt. § 23 Absatz 3 setzt dazu eine Freigrenze: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.
Drei Dinge folgen daraus, und sie werden regelmäßig verwechselt.
Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil. Bei 1 000 Euro Gesamtgewinn im Jahr geht es dabei um den ganzen Betrag.
Der Tausch zählt als Veräußerung. Wer USDT in Bitcoin tauscht, hat verkauft, auch wenn nie ein Euro geflossen ist.
Die Jahresfrist beginnt bei der Anschaffung. Wann genau eine Münze angeschafft ist, die aus einer Spielauszahlung stammt, ist eine Frage, die im Einzelfall zu klären ist, und sie ist der Grund, weshalb dieser Abschnitt mit einem Verweis an einen Steuerberater endet statt mit einer Formel.
Warum die Dokumentation das eigentliche Problem ist
Eine Steuererklärung braucht Zeitpunkte und Beträge. Bei einem Wertpapierdepot liefert die Bank sie. Bei einer Wallet liefert sie niemand.
Zwischen Einzahlung, Spiel und Auszahlung liegen bei einem Krypto Casino mehrere Umrechnungen, die der Anbieter im Hintergrund vornimmt und über die er keine für ein Finanzamt taugliche Aufstellung ausgibt. Wer später eine Frist oder einen Anschaffungszeitpunkt belegen soll, ist auf die eigenen Aufzeichnungen und die Blockchain angewiesen. Das ist die praktische Hauptschwierigkeit an dieser Stelle, und sie wächst mit jeder weiteren Umbuchung.
Wer sich diese Arbeit erleichtern will, hält die Zahl der Umbuchungen klein und notiert Zeitpunkt, Menge und Kurs bei jeder einzelnen. Weiter reicht der Ratschlag hier auch schon.
Was diese Seite nicht leistet
Diese Seite ist keine Steuerberatung und darf keine sein. Sie nennt die Vorschriften, die einschlägig sind, zitiert die Freigrenze im Wortlaut und benennt die Frage, die offen bleibt. Alles Weitere gehört zu jemandem, der den konkreten Fall kennt und dafür haftet.
Sinnvoll bleibt die Trennung selbst: Spielgewinn und Münzverkauf sind zwei Vorgänge. Wer sie auseinanderhält, stellt einem Steuerberater eine beantwortbare Frage, statt ihm eine Behauptung von einer Vergleichsseite vorzulegen. Was vor der Auszahlung passiert, steht unter Identitätsprüfung und Auszahlungsfrist.









